Ich hatte in den letzten Wochen zahlreiche Anfragen über eine mögliche Impfbefreiung bei Angsterkrannkung, speziell Angst vor Medikamenten.
Es gibt derzeit keinerlei haltbare juristische Möglichkeiten für eine derartige „psychiatrische Erkrankung“ eine Befreiung zu schreiben.
Was ich aber berichten kann:
Ich habe in den letzten Monaten wirklich viele Angst-PatientInnen betreut, die eine Angst vor der Impfung gehabt haben. Diese Angst wird ja auch, vor allem, aber nicht nur, in den „Social Media“ geradezu gefördert.
Man sollte Angst nicht fördern!
Bei einigen ist es mir gelungen, durch viel Aufklärung, Erklärung, Vermittlung von wirklich bekannten statistischen Daten (die aber wohlgesagt auch Zeit braucht und die zB bei den meisten Kassen, v.a. auch bei praktischen ÄrztInnen in keiner Weise vergütet wird!) ein besseres Verständnis zu erzeugen.
Bei allen – wirklich allen – die sich dann doch impfen haben lassen, war das Ergebnis:
- – keine/kaum/minimale Nebenwirkungen
- – eine REDUKTION der Angst!!!!
- – und jetzt: nach allem, was wir wissen, ein viel besserer Schutz vor schweren Verläufen von COVID-19.
Ich plädiere deswegen, gerade für PatientInnen mit psychiatrischer Diagnose, für eine entsprechende Refundierung bezüglich eines Aufklärungsgespräches.
Ich wünsche allen ein gutes – besseres – 2022!