Wahlärzte sind in Österreich niedergelassene Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Daher benötigen Sie auch keine E-card und auch keinen Krankenschein bei Ihrem Besuch. Wenn Sie es nicht wünschen, erfährt niemand von Ihrem Besuch!.
Sie erhalten eine Honorarnote und ein Rückerstattungsformular, welches Sie zur Refundierung einreichen können (aber nicht müssen).
Wahlärzte und WahlärztInnen haben die selbe gründliche Ausbildung in Medizinstudium und der anschließenden Ausbildung zum Facharzt oder Allgemeinmediziner und bieten mindestens den selben hohen Qualitätsstandard an, wie „Kassenärzte“. Häufig werden zusätzliche Leistungen oder eine besondere Spezialisierung mit hoher Expertise in einem eigenen Fachbereich geboten.
Im Gegensatz zu der Regelung etwa in Deutschland erhalten Kassenversicherte in Österreich auch für die Behandlung von Wahlärzten Leistungen ihrer Sozialversicherung!
Das bedeutet, Sie können nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung dies bei iherer Krankenkasse zur Refundierugn einreichen. In der Regel erstatten die Gebietskrankenkassen 80% der Gebühren, die nach der österreichischen Honorarordnung für Vertragsärzte entstanden wären.
Auch mit anderen Krankenkassen (zB BVA) bestehen ähnliche Vertragsregelungen, jedoch kann der refundierte Betrag je nach Ihrer Versicherung etwas variieren.
Achtung: Wenn Sie im gleichen Quartal bereits einen Facharzt/eine Fachärztin des gleichen Faches besucht haben, erfolgt keine Rückerstattung.
Worin bestehen mögliche Vorteile eines Wahlarztes/einer Wahlärztin?