NEU:
1.) REFUNDIERUNG? NICHT MEHR IHR PROBLEM!
Wenn Sie möchten, übernehme ich automatisch das Einreichen der bezahlten Honorarnoten, d.h., Sie brauchen sich nicht mehr um die Refundierung kümmern! Das geht in Zukunft (schon jetzt per „Mausklick“. ) und landet dann automatisch auf Ihrem Konto. Ich weiß, wie mühsam das Einreichen und die Behördenwege oft sind und glaube, das ist echt eine große Erleichterung – gerade, wenn man psychisch nicht auf der allerhöchsten Höhe ist!
Mehr Infos: https://www.tech2people.at/news/wah-online-wir-reichen-ihre-honorarnote-fuer-sie-ein/
2.) Angebot Biofeedback: https://www.netdoktor.de/therapien/biofeedback/
3.) Angebot Neurofeedback: Speziell für erwachsene PatientInnen, die unter ADHS-artigen Symptomen leiden, aber keine „harte“ Medikation einnehmen wollen – begleitet natürlich von der bestmöglichen begleitenden Therapie (Ausgleich Vitamine, Hormone, usw.)
Die Kosten für die Privatordination richten sich nach den allgemeinen Gebührenverordnungen der Krankenkassen. Sie können alle bezahlten Rechnungen zur Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenversicherungen einreichen und erhalten bis zu
80 Prozent der Kosten, die Ihre Kasse für die erbrachten Leistungen bezahlt, rückerstattet. Wie schon gesagt, übernehme ich diese Aufgabe in Zukunft gerne für Sie in Ihrem Auftrag.
Während der COVID-Pandemie gilt das noch immer nach Auskunft der Kassen genauso für Telefon- oder Videoordinationen.
Da verschiedene Kassen unterschiedliche Gebührenordnungen haben, kann der tatsächlich rückerstattete Betrag im Einzelfall leicht variieren (zB hat die ÖGK 9 verschiedene Zweigstellen und allle bezahlen und berechnen anders!).
Ein Formular, das Sie zur Kostenrückerstattung verwenden können, finden Sie hier:
Antrag auf Kostenrückerstattung
Formular der Salzburger GKK
Bitte beachten Sie: Wenn Sie im gleichen Quartal bereits eine(n) FachärztIn für Psychiatrie konsultiert haben, übernehmen die Versicherungen keine Refundierung.
Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin einmal absagen müssen, bitte ich Sie höflich, mir dies 24 Stunden im Vorhinein mitzuteilen. Ansonsten muß ich ein Ausfallshonorar berechnen.